![]() Allgemeine Geschäftbedingungen §1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB (nachfolgend 'Unternehmer'), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Sie sind Bestandteil aller auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Fineline Modellbau Florian Engelbrecht (im folgenden: ‚Fineline Modellbau') und ihren Kunden (nachfolgend: ‚Besteller') in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. §2 Zustandekommen des Vertrages 1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot gemäß §§ 145 ff BGB der Fineline Modellbau, sondern einen nur unverbindlichen Online-Katalog dar. 2. Indem der Besteller eine Bestellung durch die Betätigung des 'Bestellung senden'-Buttons im Onlineshop an Fineline Modellbau absendet, gibt er ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Der Besteller erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird Fineline Modellbau den Besteller ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten. 3. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Fineline Modellbau den Auftrag durch Zusendung einer schriftlichen Annahmebestätigung oder durch Lieferung der Ware annimmt; der Besteller verzichtet insoweit auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 S. 1 BGB. Kann Fineline Modellbau das Angebot des Bestellers nicht annehmen, wird dies dem Besteller in elektronischer Form mitgeteilt. Sollte der Besteller binnen 14 Tagen keine Annahmebestätigung oder Warenlieferung von Fineline Modellbau erhalten, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. §3 Eigentumsvorbehalt 1. Fineline Modellbau behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung der Forderung aus dem konkreten Vertrag vor. 2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller Fineline Modellbau unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein Dritte auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention durch Fineline Modellbau trägt der Besteller, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. §4 Mindestbestellwert, Fälligkeit und Bezahlung 1. Alle Preise sind Endpreise, enthalten aber nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer). 2. Fineline Modellbau akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Besteller jeweils angezeigten Zahlungsarten. 3. Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Versandkosten werden mit Vertragsschluß fällig. Der Besteller kommt spätestens 7 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. 4. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Fineline Modellbau schriftlich anerkannt sind. §5 Rücksendekosten Der Besteller hat die Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. §6 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand 1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. 2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers sowie der Gerichtsstand München. Fineline Modellbau behält sich jedoch das Recht vor, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. |